Sommer-Knigge Benehmt euch!
Lärmende Cliquen im Park, pöbelnde Radfahrer – auch der Sommer hat so seine Tücken. Ein paar Verhaltensregeln
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Mein Nachbar hat einen tollen Kirschbaum. Viele Äste ragen zu uns in den Garten, ich könnte also gut was ernten ...
... Mein Nachbar sagt aber, das darf ich nicht, es wäre sein Eigentum. Trotzdem essen?
Hier greift, kein Witz, ein Gesetz namens Überfallrecht, BGB § 911 (gut zu merken wegen Porsche): "Die Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks." Wir empfehlen aber aus atmosphärischen Gründen, den nächsten Kirschkuchen nicht vor den Augen der Nachbarn zu essen. Auch wenn Sie im Recht sind. Harald Braun
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