Gewalt in Beziehungen

Häusliche Gewalt: Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist

Frau sitzt in Dunkelheit im Schlafzimmer | © GettyImages/	Alvaro Medina Jurado
Gewalt in Beziehung folgt meist einem klassischen Muster. Anfangs scheint alles in Ordnung, bis der Partner zum ersten Mal gewalttätig wird.
© GettyImages/ Alvaro Medina Jurado

Jede dritte in Deutschland lebende Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Jede vierte Frau hat bereits häusliche Gewalt erlebt. Die Dunkelziffern sind vermutlich weit höher. Am 25. November findet der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Zeit, die wichtigsten Fakten zu klären.

Die Fakten rund um häusliche Gewalt sind ernüchternd. So haben laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) von 2014 bereits 20 Prozent der Frauen körperliche Gewalt durch eine/n Partner/in erlebt. Acht Prozent haben sexuelle Gewalt durch eine/n Partner/in erlebt. Jede zweite Frau hat eine Form der psychologischen Gewalt durch eine/n aktuelle/n oder frühere/n Partner/in erlebt und jede Vierte wurde seit ihrem 15. Lebensjahr Opfer von Stalking.

Laut jüngst vom BKA veröffentlichten Zahlen wurden im Jahr 2021 von Polizeibehörden allein 143.604 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Knapp 80 Prozent der von Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking Betroffenen sind Frauen.

Erschreckende Zahlen. Deshalb wollen wir den 25. November, den internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, zum Anlass nehmen, auf das Thema aufmerksam zu machen und die wichtigsten Fragen zu klären. Zumal sich gerade jetzt in Zeiten von Corona die Situation für viele Betroffene verschärft hat, wie Petra Söchting, die Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ betont. Die Anzahl der Beratungen sei seit April 2020 um rund 20 Prozent gestiegen.

Was bezeichnet man als häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt bedeutet, dass es in einer häuslichen Gemeinschaft, also einer Ehe, Beziehung oder Lebensgemeinschaft zu Gewaltanwendung kommt. Dabei ist es egal, welche sexuelle Orientierung jemand hat, ob mehrere Generationen im Haus leben oder nur die Beziehungspartner, ob beide noch zusammen sind und leben oder die Wohn- und Lebensgemeinschaft gerade aufgelöst wird/wurde oder sich beide bereits getrennt haben.

Häusliche Gewalt bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass sie innerhalb der gemeinschaftlichen Wohnräume stattfindet. Sie kann auch auf dem Weg zur Arbeit, in der Stadt, bei Freuden oder sonst wo passieren. Das vereinende Merkmal ist vielmehr, dass zwischen Opfer und Täter eine Beziehung besteht, bestand oder sich gerade in Auflösung befindet. Opfer sind meist Frauen. Leben in der Gemeinschaft auch Kinder, so sind auch sie oft von der Gewalt betroffen.

Wo fängt häusliche Gewalt an?

Meist denkt man an blaue Augen, gebrochene Nasen und Blutergüsse, wenn man an häusliche Gewalt denkt. Aber es geht deutlich weiter. Häusliche Gewalt kann auch bedeuten, dass der Partner sein Opfer demütigt, psychisch unter Druck setzt, indem er Gewalt androht, sein Opfer ignoriert, einschüchtert und beleidigt, dass es zu Vergewaltigungen, Misshandlungen, Freiheitsberaubung und Tötungsversuchen oder gar einer vollendeten Tötung kommt. All das umfasst der Begriff häusliche Gewalt.

Was sagt das Gesetz bei häuslicher Gewalt?

Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. Gleichwohl sind die Handlungen, die stattfinden, natürlich gesetzeswidrig und strafbar. Schließlich gilt Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Angezeigt werden in der Regel die einzelnen Strafbestände, wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung etc.

Was tun bei häuslicher Gewalt?

Wichtig ist es, für Betroffene in erster Linie, nicht zu schweigen, sondern sich jemandem anzuvertrauen und sich Hilfe zu suchen. Und wenn es erstmal „nur“ eine nahestehende Person ist, der man von seinem Leid erzählt oder indem man sich anonym an eine Hilfestelle wendet. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um aus dem Teufelskreis der Gewalt herauszukommen. Denn dass der gewalttätige Partner sich ändert, sollte man nicht als brauchbaren Lösungsweg sehen. Es sei denn, beide Partner machen gemeinsam eine Paartherapie bzw. der Gewalttäter ein Anti-Aggressionstraining.

Wer sich schämt, mit jemand Bekannten darüber zu reden und sich lieber anonym Rat oder Hilfe holen möchte, der kann sich an verschiedene Hilfeangebote und Stellen wenden, persönlich oder telefonisch. Wir haben hier die wichtigsten Adressen unter dem Artikel für Betroffene zusammengestellt.

In akuten Fällen kann man sich natürlich auch an die Polizei wenden. Hier kann auch Strafanzeige gegen den gewalttätigen Mann gestellt werden. Auch als Nachbar kann man die Polizei rufen, wenn man Zeuge häuslicher Gewalt wird. Die Polizei kann auch eine vorübergehende Wohnungsverweisung oder Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen. Das soll den Opfern Zeit geben, sich in Ruhe zu beraten und Hilfe zu organisieren.

-> Informationen über zivilrechtlichen Schutz, Rechte und Ansprüche von Opfern findet ihr auch hier auf der Seite der Polizei.

Unter der Nummer des Hilfetelefons 08000 116 016 können sich Frauen auch über eine Beratungs- oder Interventionsstelle für häusliche Gewalt in ihrer Nähe informieren. Wer die gemeinschaftliche Wohnung sofort verlassen muss, kann sich an ein Frauenhaus in seiner Stadt wenden. Hier kann man sich auch unverbindlich Rat und Hilfsadressen holen.

Wichtig ist auch, dass man sich notiert, wann was genau passiert ist und die körperlichen Misshandlungen dokumentiert, also Blutergüsse, Würgemale, Knochenbrüche etc. fotografiert. Auch ein Arzt kann die Verletzungen attestieren. Das ist wichtig für eine mögliche Strafanzeige gegen den Täter.

Häusliche Gewalt: Wichtige Adressen und Hilfsangebote

Falls ihr oder jemand Nahestehendes Opfer von Partnerschaftsgewalt ist, wendet euch an das Hilfetelefon für Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016 oder sucht euch Hilfe bei folgenden Beratungsstellen:

Frauenberatungsstellen: www.frauen-gegen-gewalt.de
Frauenhäuser / Frauenhauskoordinierung: www.frauenhauskoordinierung.de
Opferhilfeorganisationen: WEISSER RING e.V. (www.weisser-ring.de)

Telefonische Hilfe:

  • in akuten Fällen einfach die Polizei unter 110 rufen,

  • Telefonseelsorge unter 0800 111 0111 oder 0800 111 0222 (rund um die Uhr)

  • Opfertelefon des Weissen Ring e.V. unter Tel.: 116 006

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Rufnummer 08000 116 016 (rund um die Uhr, kostenlos, anonym, verschiedene Sprachen dank Dolmetscher)

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